Sorge um den gesetzlichen Denkmalschutz

Sorge um den gesetzlichen Denkmalschutz

Sorge um den gesetzlichen Denkmalschutz

Erneut hat sich das Denkmalschutz-Bündnis NRW, dem einschlägige Denkmalschutzinstitutionen angehören, formiert. Der Anlass ist kein schöner: Auf Initiative des NRW-Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung wurde noch im letzten Jahr, eine äußerst fragwürdige Gesetzesvorlage eingebracht. Im Zuge einer Novellierung der Landesbauordnung sollen nämlich auch weitreichende Änderungen des Denkmalschutzgesetzes erfolgen. Das Ganze geschieht ohne öffentliche Debatte, quasi durch die Hintertür – anstatt, wie versprochen, zunächst das bestehende Denkmalschutzgesetz, das ja erst 2022 novelliert worden ist, zu evaluieren. Demokratie geht anders!

Für eine ganze Reihe von Denkmälern will man den Schutz ganz pauschal abschaffen; zugleich soll für sämtliche Liegenschaften in Landes- und Bundesbesitz sowie für Hochschulen in Trägerschaft des Landes das Antragsrecht der Denkmalfachämter wegfallen. Die Entscheidung über Wohl und Wehe läge dann allein beim Ministerium als Oberster Denkmalbehörde. Hintergrund ist die „Rahmenrichtlinie Gesamtverteidigung“ (RRGV) des Bundes, die hier offensichtlich ohne sachlichen Bezug instrumentalisiert wird.

Die Verabschiedung dieses Gesetzes wäre der Abschied vom Denkmalschutz in Nordrhein-Westfalen! Es wäre auch ein Schlag ins Gesicht der vielen Menschen, die sich ehrenamtlich für unsere Denkmallandschaft einsetzen. Wie der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz (auf den dieser Text zurückgeht)  fordert der Denkmal- und Geschichtsverein Bonn-Rechtsrheinisch die Rücknahme des Entwurfs. Er tut das im Schulterschluss mit zahlreichen Initiativen, Verbänden und fachlichen Einrichtungen.

Nähere Informationen zum Gesetzentwurf, Gutachten, Stellungnahmen und alle Pressemitteilungen der Bündnispartner finden Sie unter: www.denkmalschutz-erhalten.nrw

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