Denkmalbereichssatzung Combahn. Offenlegung im Bürgermeister-Stroof-Haus

Eines der politisch aktuellen Themen ist derzeit die Denkmalbereichssatzung für das Beueler Combahnviertel. Ihre Aufstellung ist vom Rat beschlossen. Und nun liegt der Entwurf den gesamten Februar über der Bürgerschaft vor, die dazu Anregungen und Bedenken äußern kann.

Diese müssen schriftlich an die Denkmalbehörde (Bauamt) der Stadt Bonn im Stadthaus gerichtet werden. Der Wortlaut des Satzungsentwurfs, mit viel Text- und Bildmaterial, sowie das Gutachten zur fachlichen Begründung sind im Bonner Rats- und Informationssystem über www.bonn.de öffentlich einsehbar.

Um aber auch den Bürgerinnen und Bürgern, die nicht des Digitalen mächtig sind, eine entsprechende Teilhabe zu ermöglichen, hat der Denkmal- und Geschichtsverein alle einschlägigen Unterlagen, auch die Basispublikationen (Integr. Handlunsgkonzept von Beuel 1989 und Denkmalpflegeplan Beuel 2003), in seinem Bürgermeister-Stroof-Haus in Vilich für Jedermann zur kostenlosen Einsicht ausgelegt.

Das Haus ist regelmäßig freitags und sonntags von 15 bis 18 Uhr geöffnet. Die Frist endet am 28. Februar 2023.

Bildnachweis: Bundesstadt Bonn